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| Über den Vergleichsrechner können Sie Ihren Beitrag für den Tarif der Allianz berechnen |
| ++++ |
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| PZTBEST: Leistung ab Stufe 1 |
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| 100% |
100 % |
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| 5€ - |
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| 69 Jahre |
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Berechnung des Eintrittsalters |
reales Eintrittsalter |
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| + Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB |
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| - |
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| + |
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| + |
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| + Bei Feststellung einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz wegen demenzbedingter Fähigkeitsstörung, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung mit daraus resultierendem erheblichen allg. Betreuungsbedarf (Pflegestufe 0) werden 30% des versicherten Tagessatzes gezahlt |
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| + |
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| + |
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| - |
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| + Das Pflegetagegeld erhöht sich alle drei Jahre jeweils zum 01.08. um 10% (mind. 5 €), wenn die versicherte Person das 69. LJ noch nicht vollendet hat. Der VN kann der Erhöhung zum Ende des Monats der Anpassung schriftlich widersprechen. Widerspricht der VN dreimal hintereinander der Erhöhung, so erlischt das Recht auf weitere Erhöhungen des Pflegetagegeldes ohne Gesundheitsprüfung. |
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| + Das Pflegetagegeld erhöht sich alle drei Jahre jeweils zum 01.08. um 10% (mind. 5 €), wenn die versicherte Person das 69. LJ noch nicht vollendet hat. Der VN kann der Erhöhung zum Ende des Monats der Anpassung schriftlich widersprechen. Widerspricht der VN dreimal hintereinander der Erhöhung, so erlischt das Recht auf weitere Erhöhungen des Pflegetagegeldes ohne Gesundheitsprüfung. |
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| 1 Jahr Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. |
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| - Die Leistungen werden ab Antragstellung erbracht. Wird der Antrag nach Ablauf des Monats gestellt, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, werden die Leistungen vom Monatsersten des Zugangstages an erbracht. |
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| + Die Versicherung kann auch nach Beendigung der Mitgliedschaft in der Pflegepflichtversicherung weiterbestehen. |
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| + Der Versicherer leistet auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die Leistungen der individuellen Pflegebegleitung werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbracht. |
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| + Der Versicherer leistet auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die Leistungen der individuellen Pflegebegleitung werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbracht. |
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| + Erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung sind die Nachweise dieser maßgebend. Fehlt die Feststellung dieser Leistungsträger ist die versicherte Person dazu verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt oder medizinischen Dienst im Wohnbereich untersuchen zu lassen. Diese können auch außerhalb des Wohnbereichs erfolgen, soweit die erforderlichen Feststellungen im Wohnbereich nicht möglich sind. |
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Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- |
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Anpassungsoption bei Änderung der gesetzlichen |
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| Der Versicherer erbringt folgende Leistungen während der gesamten Vertragsdauer:
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Alle Angaben ohne Gewähr.