Pflegeversicherung im Vergleich, Pflegezusatzversicherung online berechnen


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Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

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Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung reicht leider nicht aus...

Bereits bei Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherungen im Jahr 1995 wurde im Gesetz geregelt, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundsicherung darstellt und eine private Vorsorge unumgänglich ist. Experten gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2040 auf rund 3,4 Millionen ansteigen wird. Mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 80% wird jeder von uns oder / und dessen Eltern früher oder später zum Pflegefall. Trotz stetiger Beitragserhöhung ist die Pflegeversicherung langfristig finanziell nicht gesichert.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab und soll dem Pflegebedürftigen dabei helfen, ein selbst bestimmtes Leben führen zu können. Dabei ist die Pflegeversicherung jedoch keine Vollversicherung, sondern stellt eine soziale Grundsicherung dar. Maßgebend für die Höhe der Leistungen ist der Grad der Hilfsbedürftigkeit. Dieser wird vom Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkasse festgestellt. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der entstehenden Kosten. Der restliche Teil muss von den Betroffenen oder deren Angehörigen finanziert werden.

Aktueller Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung: 1,95% und 2,20% für Kinderlose

Das Bundesgesundheitsministerium

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bietet zahlreiche Informationen rund um die Pflegeversicherung und stellt kostenfreie Informationsbroschüren zur Verfügung:

Ratgeber Pflege
Pflegebedürftig. Was nun?
Wenn das Gedächtnis nachlässt
Pflegen von zu Hause

Hier gelangen Sie direkt zur Seite des BMG.


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