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Württembergische
Die Pflegeversicherung der Hallesche "Olga" |
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| Über den Vergleichsrechner können Sie Ihren Beitrag für die Tarife der Halleschen berechnen |
| ++++ |
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| Olga - |
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| 100% |
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| 5€- |
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| unbegrenzt (ab 71 umfassendere Gesundheitsprüfung) |
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Berechnung des Eintrittsalters |
Kalenderjahr- |
| + Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB. |
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| Olga Extra |
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| + |
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| + Beim erstmaligen Eintritt der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe III leistet der Versicherer in den ersten 30 Tagen des Leistungsanspruches die 3- |
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| + Nach jeweils 3 Jahren erfolgt eine Anpassung des Pflegetagegeldes auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit um 10% des zuletzt vereinbarten Tagegeldsatzes erstmals zum 01.07 des Jahres, sofern der Versicherungsschutz mindestens 36 Monate besteht. Die Anpassung wird ohne Risikoprüfung wirksam, falls der Versicherungsnehmer ihr nicht widerspricht. Wird auf drei aufeinanderfolgende Erhöhungen widersprochen, so entfällt der Anspruch auf weitere planmäßige Erhöhungen des Pflegetagegeldes. Das Recht kann durch erneute Risikoprüfung wiedererlangt werden. |
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| + Nach jeweils 3 Jahren erfolgt eine Anpassung des Pflegetagegeldes auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit um 10% des zuletzt vereinbarten Tagegeldsatzes erstmals zum 01.07 des Jahres, sofern der Versicherungsschutz mindestens 36 Monate besteht. Die Anpassung wird ohne Risikoprüfung wirksam, falls der Versicherungsnehmer ihr nicht widerspricht. Wird auf drei aufeinanderfolgende Erhöhungen widersprochen, so entfällt der Anspruch auf weitere planmäßige Erhöhungen des Pflegetagegeldes. Das Recht kann durch erneute Risikoprüfung wiedererlangt werden. |
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| 2 Jahre Das Versicherungsjahr ist nicht identisch mit dem Kalenderjahr. Es beginnt mit |
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| - Der Versicherungsfall ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige werden die Leistungen erst vom Zugangstage an erbracht. |
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| - Versicherungsfähig sind ausschließlich Personen, die Mitglied in der deutschen Pflegepflichtversicherung sind. |
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| + Der Versicherer leistet auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. |
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| + Der Versicherungsschutz endet nicht bei Wegzug in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. |
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| - Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung ist als Nachweis maßgebend. Ungeachtet dessen kann die versicherte Person dazu verpflichtet werden, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt im Inland untersuchen zu lassen. Die Übernahme der Reise- |
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Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- |
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Anpassungsoption bei Änderung der gesetzlichen |
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| Assistanceleistungen: Der Tarif enthält als Assistanceleistungen einen Vermittlungsdienst innerhalb von 24 Stunden (mit Ausnahme der Pflegeheimplätze) für ambulante häusliche Pflegedienste, Pflegeheimplätze, Fahrdienste zu Ärzten und Behörden, die Anlieferung von Mahlzeiten, die Besorgung der Einkäufe, das Bringen und Abholen von Reinigungswäsche, eine Haushaltshilfe, einen Haus- |
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| Optionsrecht (min. Versicherungsdauer 5 Jahre) zum 01.07. des Jahres, in dem das 10. VJ vollendet wird, in eine höhere Tarifstufe; nach dem 15. VJ in die nächst höhere Tarifstufe bis zum 50. Lebensjahr. Ab 51. Lebensjahr Optionsrecht zum 01.07. des Jahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, in eine höhere Tarifstufe sowie zum 01.07. des Jahres, in dem das 65. |
Alle Angaben ohne Gewähr.