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Kosten im Pflegefall: die finanzielle Lücke

monatliche Kosten und Leistungen

Lücke ambulant

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Pflegestufe III

durchschnittliche Kosten der Pflege

810 €

1.950 €

3.360 €

Zahlung der Pflegepflichtversicherung

450 €

1.100 €

1.550 €
(Härtefälle 1.918 €)

finanzielle Lücke im Monat

360€

850€

1.810 €

Lücke stationär

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Pflegestufe III

durchschnittliche Kosten der Pflege

1.915 €*

2.341 €*
(bis zu 2.600 €)

2.766 €*
(bis zu 3.500 €)

Zahlung der Pflegepflichtversicherung

1.023 €

1.279 €

1.550 €
(Härtefälle 1.918 €)

finanzielle Lücke im Monat

892 €

1.062 €
(bis zu 1.321 €)

1.216 €
(bis zu 1.950 €)


* stat. Bundesamt 2007, Bundesdurchschnitt. Kosten variieren je nach Bundesland. Daher variiert auch die monatliche Lücke.


Bitte nehmen Sie diese Zahlen nur als Richtwert. Alle Angaben ohne Gewähr.




"Kinder haften für ihre Eltern"

In Deutschland können aktuell fast 40% der Pflegbedürftigen die Kosten für ihr Pflegeheim nicht selbst bezahlen. Zwar springt in diesem Fall die Sozialhilfe ein, aber die Ämter nehmen die Angehörigen in Regress und versuchen, sich das Geld zurück zu holen. Vor allem der Ehegatte und die Kinder des Pflegebedürftigen werden dann zur Kasse gebeten.

Laufendes Einkommen reicht nicht zur Deckung der Pflegekosten

Einkommen des Ehegatten wird herangezogen

Sozialhilfe springt mit ein

Rückgriff auf das Vermögen (des Pflegebedürftigen und des Ehegatten)

Rückgriff auf Kinder



Welches Vermögen wird auf die Sozialhilfe angerechnet?

- Erspartes, Wertpapiere, Auto, Lebensversicherungen
- Grundstück, Wohnung, Haus

- Erbe

- Sachvermögen

Sind mehrere Kinder vorhanden, haften diese anteilig nach ihrem Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Dabei können ggf. vorausgegangene Schenkungen des Pflegebedürftigen vom Sozialamt bis zu 10 Jahre rückgängig gemacht werden.

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