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Lexikon: Pflegeeinrichtungen

Welche Pflegeeinrichtungen gibt es?

Kurze Erläuterung der unterschiedlichen Einrichtungen.

  • Pflege durch Angehörige

  • Ambulanter Pflegedienst

  • Altersheim

  • Pflegeheim

  • Senioren WG

  • Kurzeitpflege

  • betreutes Wohnen

  • Hospize


Pflege durch Angehörige  
Viele wünschen sich eine Versorgung im eigenen Zuhause und/oder in vertrauter Umgebung. I.d.R. übernehmen dann Familienangehörige oder Personen aus dem sozialen Umfeld die Pflege. Eine Ausbildung ist in diesem Fall nicht nötig. In den gesetzlichen Pflegebestimmungen hat die häusliche Pflege Vorrang vor der stationären. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit benötigen die pflegenden Angehörigen oder Bekannten stundenweise Unterstützung bzw. Entlastung durch einen Pflegedienst oder ehrenamtliche Helfer, vor allem bei der Pflege von Schwer- oder Demenzkranken. Auch kann eine Betreuungsgruppe, die meist wöchentlich oder 14-tägig stattfindet, von großer Hilfe sein. Die Pflegekassen bieten für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Helfer außerdem kostenlose Pflegekurse an. Einerseits um die Pflegetätigkeit zu schulen, zu beraten und zu informieren, und andererseits um mit der körperlichen und teils seelischen Belastung besser umgehen zu können. Auch der Erfahrungsaustausch ist ein wichtiger Aspekt der Pflegekurse.

Erhält eine pflegebedürftige Person ein Pflegegeld der Pflegekasse, so kann sie über dieses frei entscheiden. So kann auch den pflegenden Angehörigen eine finanzielle Entschädigung für ihr Engagement gezahlt werden.

Ambulanter Pflegedienst
Der Ambulante Pflegedienst ist eine Art der häuslichen Pflege und wird sowohl von Sozialstationen als auch von gewerblichen Versorgern angeboten. Die häusliche Pflege wird allgemein der stationären Pflege vorgezogen, denn der Mensch fühlt sich in seinervertrauten Umgebung am wohlsten und das spielt meist für die Genesung eine wichtige Rolle. Zu den Leistungen gehören:

  • Pflege von Langzeit- und Schwerkranken

  • Hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung

  • Behandlung nach Verordnung des Arztes

  • Versorgung nach Operationen

  • Beratung hinsichtlich der Pflegeversicherung, der Antragstellung und finanzieller Fragen

  • Beratung hinsichtlich der Pflege allgemein, Anleitungen und Gesprächs-gruppen für Angehörige

  • Seelsorge (meist kirchliche Sozialstationen)

  • Teilleistungen für teils selbständige Patienten (Verbände, Vorbereitung von Medikamenten)

  • Weitere Leistungen wie etwa Fahrten, Putzdienste, Mahlzeitendienst etc.


Die Häufigkeit und Dauer der Pflegeeinheiten ist abhängig vom Pflegebedarf der einzelnen Bedürftigen. Meistens liegt der Hauptanteil der Versorgung beiden pflegenden Angehörigen.


Altenheim
Das Altenheim ist eine Einrichtung zur Unterbringung, Betreuung und Pflege von Senioren. Darunter zählen auch das Altenpflegeheim und das Altenwohnheim. Diese drei verschiedenen Versorgungsformen werden von manchen Einrichtungen unter einem Dach angeboten, von anderen nur einzeln. Auch gibt es drei verschiedene Arten derTrägerschaft: staatlich, privat oder kirchlich.

In den Altenheimen ist eine Pflegebedürftigkeit nicht immer Voraus-setzung für einen Einzug. Auch agile Senioren, die sich zu einem Großteil ihre Selbständigkeit bewahrt haben, können sich in manchen Altenheimen einen Wohnplatz sichern. Generell steht jedoch in den Einrichtungen die Pflege meist im Vordergrund.


Pflegeheim
Dies sind spezielle Einrichtungen für pflegebedürftige Personen. Hier wohnen alte Menschen, chronisch und schwer Kranke, geistig und körperlich schwer Behinderte. Eine Betreuung und Versorgung rund um die Uhr ist gewährleistet. Es gibt Altenheime, die gleichzeitig Pflegeheime sind sowie spezielle Pflegeeinrichtungen für jüngere behinderte oder kranke Menschen.Das betreute Wohnen gibt es nicht für Senioren, sondern auch für psychisch beeinträchtigte oder behinderte Menschen und Jugendliche. Es gibt verschiedene Formen des betreuten Wohnens für Senioren, etwa die Unterstützung durch einen Einzelfallhelfer oder ambulanten Pflegedienst im Eigenheim oder auch therapeutische Wohngemeinschaften. Je nach Pflegebedarf kann die Betreuung von stundenweise bis rund um die Uhr stattfinden. In den Wohngemeinschaften werden meist zusätzlich zur Pflegeleistung individuelle Beratungen angeboten und Gruppen-versammlungen zur Konfliktbewältigung anberaumt.

Senioren-Wohngemeinschaft    
Sowohl für sehr agile als auch für hilfebedürftige Senioren ist eine Wohngemeinschaft eine tolle Alternative zu Pflegeeinrichtungen. Die Bewohner achtenaufeinander und bewahren sich zum größtmöglichen Grad ihre Selbständigkeit. Meistens handelt es sich um Hausgemeinschaften, in denen entweder mehrere Wohnungen eigens zu diesem Zweck hergerichtet wurden oder viele Zimmer, die durch Gemeinschaftsräume, -bäder und -küchen ergänzt werden. Es gibt zwei Varianten der Wohngemeinschaften: Reine Senioren-WGs und WGs für Jung und Alt.   

Die Lebensgemeinschaften dienen der gegenseitigen Unterstützung bei Einkäufen, Arztbesuchen etc. und wirken der Vereinsamung und Isolation entgegen, die oft bei alleinewohnenden älteren Menschen eintritt. Kosten für Betreuungsleistungen können durch die Mithilfe der Bewohner oder regelmäßig zu Besuch kommenden Angehörigen eingespart werden. Je nach Betreuungsbedarf sollte vor dem Einzug eine genaue Kostenkalkulation erstellt, die Pflegestufe und die erforderliche Betreuungsart und der -aufwand ermittelt werden. Meistens sind die Pflegekosten von den Bewohnern und ihren Angehörigen mit zu tragen. Pflegekostenzuschüsse vom Sozialamt hängen von Einkommen und Vermögen ab.       
             


Kurzeitpflege  
Die Kurzzeitpflege dient dazu, eine Person - wie der Name sagt - kurzzeitig eine Fremdbetreuung und -versorgung zu ermöglichen. Sie kann beispielsweise beansprucht werden als Vorbereitung auf die Pflege zuhause oder im Heim, falls noch kein Platz gefunden wurde, während eines Umzugs oder baulichen Maßnahmen, die für die Pflege zuhause nötig sind oder auch zur Stabilisierung nach einem Krankenhausaufenthalt. Meist handelt es sich um eine vollstationäre Versorgung in einer Einrichtung. Einige Pflegeheime haben extra für diese Zwecke Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Zusätzlich gibt es die Verhinderungspflege. Diese kann beansprucht werden, wenn die pflegende Person aufgrund einer Reise, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend nicht für die Pflege zur Verfügung steht. Sie dient somit auch dazu, pflegenden Angehörigen eine Auszeit von der Pflege zu ermöglichen. Beide Varianten können jeweils für vier Wochen pro Jahr beansprucht werden.

Betreutes Wohnen
In den Wohnanlagen gibt es integrierte Pflegebereiche, Wahlleistungen, Dienstleistungs-angebote, Versorgungs- und Freizeitmöglichkeiten. Diese Angebote sind je nach Anlage verschieden. Beim Aussuchen der Wohnanlage sollte unter anderem auf das Wohnumfeld, die Vertragsgestaltung und die wählbaren Leistungen geachtet werden.

Bei allen Formen des betreuten Wohnens steht die größtmögliche Bewahrung der Eigenverantwortung und Selbständigkeit im Vordergrund. Deshalb eignet sich diese Wohnform vor allem für Senioren, die zwar durch einen gewissen Grad an Einschränkungen Hilfe benötigen, jedoch (noch) nicht auf die Versorgung in einem Altenheim angewiesen sind.


Hospize
Ein Hospiz ist nicht nur eine besondere Einrichtung zur Sterbe- und Trauerbegleitung, sondern allgemein ein Konzept, das ambulant, statiönär und teilstationär umgesetzt werden kann. Angeboten wird ein Hospiz meist von Kirchen, gemeinnützigen Vereinen und Organisationen sowie Stiftungen. Unheilbare Kranke werden in ihrer letzten Lebensphase betreut und gepflegt. Den Angehörigen stehen Sterbe- und Trauerbegleiter zur Seite.


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