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Pflegerentenversicherung | Vergleich und Information Pflegerente


Pflegerentenversicherung: Die Pflegeversicherung der Lebensversicherer

Mit der Pflegerentenversicherung können Sie die finanzielle Lücke schließen, welche durch die geringen Leistungen der GKV entstehen.



Was genau ist eine Pflegerentenversicherung?

Die Pflegerentenversicherung ist unabhängig von dem deutschen Sozialversicherungssystem. Die Pflegerentenversicherung ist ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgebaut. Es gibt eine monatliche Pflegerente. Zusätzlich zur garantierten Pflegerente werden i.d.R. noch Überschüsse ausgezahlt. Die Pflegerente wird nur von wenigen Lebensversicherern angeboten und ist für beide Pflegeformen geeignet: Die Pflege zu Hause (ambulant) oder die Pflege im Heim (stationär). Ein Kostennachweis ist nicht nötig.


Hier finden Sie den sinnvollsten Tarif!

Es gibt nicht viele Pflegerentenversicherungen am Markt. Wir haben Ihnen die vier sinnvollsten Angebote aufbereitet und miteinander verglichen. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.


Darauf sollte bei Abschluss einer Pflegerentenversicherung geachtet werden:


Leistungen in der jeweiligen Pflegestufe - "%-Staffel"

Bei Abschluss der Pflegerentenversicherung wird ein bestimmter Betrag abgesichert (z.B. 50 € am Tag). In Pflegestufe 3 wird dieser zu 100% gezahlt. Für die Pflegestufen 1 und 2 nehmen die Versicherer Abstufungen vor. Daraus ergibt sich die %-Staffelung. Diese hat natürlcih auch Einfluss auf die Höhe des Beitrages. Bei einem günstigeren Beitrag einer Pflegerentenversicherung sollte man daher auch die Höhe der %-Staffelung betrachten.

Leistungen ins Ausland

Dies sollte vor allem beachet werden wenn man vor hat, später mal ins Ausland zu gehen. Nicht jeder Versicherer leistet in der Pfelgerentenversicherung ins Ausland. Weltweiten Versicherungsschutz kann man jedoch bei wenigen Anbietern der Pflegerentenversicherung erhalten.

Pflegedefinition gemäß ADL-Liste / SGB (Sozialgesetzbuch)
ADL / ATL = instrumental activitys of daily living / Aktivitäten des täglichen Lebens
Bei vielen privaten Pflegeversicherungen erfolgt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit neben dem Punktesystem nach der ADL-Liste (Aktivitäten des täglichen Lebens) auch - analog zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung - nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB XI).

Leistungen bei Demenz
Demenz ist in der Pflegedefinition die sogenannte Pflegestufe 0. Nicht viele Pflegerentenversicherungen sichern dieses Risiko ab. Achten Sie auf die genannte Höhe der Demenzleistung.

Beitragsbefreiung
Befreiung von der Beitragszahlungspflicht bei Eintritt des Pflegefalls. Ab welcher Pflegestufe sind Sie von den Beiträgen zu Ihrer Pflegerentenversicherung befreit?

Beitragsdynamik

Planmäßige Erhöhung der Beiträge zur Pflegerentenversicherung und somit der Leistungen zu einem festgelegten Prozentsatz bei laufender Beitragszahlung. Dies dient dem Inflationsausgleich und evtl. auch dem Ausbau des Versicherugsschutzes. In fast allen Tarifen ist eine solche Beitragsdynamik vereinbar, was auch zu empfehlen ist.

Überschussverwendung
Erträge aus Kapitalanlagen, wenige Versicherungsfälle und geringere Verwaltungskosten lassen Überschüsse entstehen. Die Versicherungsnehmer werden an diesen Überschüssen beteiligt. Die Höhe der Überschüsse ist dabei nicht garantiert. Zur Auszahlung der Überschüsse gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B. Bonusrente, Beitragsverrechnung, Fondsansammlung, verzinsliche Ansammlung etc. Die Überschussverwendung kann bei Abschluss der Pflegerentenversicherung gewählt werden.

Sofortleistung

Zusätzlich zur erstmaligen Pflegerentenzahlung wird eine einmalige Sofortleistung gezahlt. Diese finanzielle Hilfe ist z.B. für Umbaumaßahmen oder Umzugskosten wichtig. Bei einigen Pflegerentenversicherungen kann diese vereinbart werden.

Karrenzzeiten
Als Karenzzeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen dem Beginn des Versicherungsfalles und dem Einsetzen der Leistungspflicht. I.d.R. wird in der Pflegerentenversicherung auf Karenzzeiten verzichtet. Bei einigen Versicherern kann man diese jedoch vereinbaren, um die  Beiträge zu senken.

Wiedereingliederungshilfe
Die Wiedereingliederungshilfe in der Pflegerentenversicherung wird gezahlt, wenn die Pflegebedürftigkeit nicht mehr vorliegt und somit kein Anspruch mehr auf die Pflegerente besteht. Leistungen werden dann für eine bestimmte Anzahl von Monaten weitergezahlt, damit sich der Versicherungsnehmer auf die neue Situation einstellen kann. Die Wiedereingliederungshilfe kann bei einigen Versicherern auch als Zusatzbaustein vereinbart werden.

Nachversicherungsgarantie
Diese Option kann wahrgenommen werden, wenn bestimmte Ereignisse eintreten (z.B. Tod des Partners des Versicherungsnehmers). Diese unterscheiden sich je nach Versicherer. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die abgesicherte Pflegerente ohne erneute Gesundheitsprüfung um einen bestimmten %-Satz zu erhöhen.

Todesfalleistung
Evtl. leistet der Versicherer auch im Todesfall eine bestimmte Summe an die Hinterbliebenen. Diese Leistung kann oft als Zusatzbaustein vereinbart werden.

Umtauschoption bei gesetzlichen Änderungen

Diese bietet die Möglichkeit, bei gesetzlichen Änderungen den bestehenden Tarif der Pflegerentenversicherung zu wechseln. Bitte beachten Sie hier die Bedingungen der jeweiligen Versicherer.

Assistanceleistungen
Zusatzleistungen, welche über den eigentlichen Versicherungsschutz der Pflegerentenversicherung hinausgehen (Pflegeplatzgarantie und - Organisation, Putzhilfe...).

Sterbegeldversicherung
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