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Die verschiedenen Arten der privaten Pflegeversicherung

Aufgrund der großen finanziellen Lücke, die im Pflegefall entsteht, ist eine private Absicherung unumgäglich (Kosten im Pflegefall) . In der privaten Pflegeversicherung gibt es drei verschiedene Arten von Absicherungen. Je nach den individuellen Bedürfnissen sollte hier die richtige ausgewählt werden.

Pflegetagegeldversicherung

Eine Pflegetagegeldversicherung kann abgeschlossen werden, wenn der Antragssteller in der Pflegepflichtversicherung abgesichert ist.
Hier wird ein Betrag vereinbart, den die Versicherung im Leistungsfall pro Tag bezahlt.  Dessen Höhe richtet sich nach der Pflegestufe: Der volle Tagessatz wird meistens erst bei Pflegestufe III ausgezahlt. Es ist kein Kostennachweis erforderlich. Eine Pflegetagegeldversicherung hat ähnlich wie eine Krankenversicherung fest vereinbarte Leistungen, die während der Vertragslaufzeit in ihrer Höhe garantiert sind.
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Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist unabhängig von dem deutschen Sozialversicherungssystem. Die Pflegerentenversicherung ist ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgebaut. Es gibt eine monatliche Pflegerente. Zusätzlich werden i.d.R. noch Überschüsse ausgezahlt. Die Pflegerente wird nur von wenigen Lebensversicherern angeboten und ist fur beide Pflegeformen geeignet: Die Pflege zu Hause oder die Pflege im Heim. Ein Kostennachweis ist nicht nötig.
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Pflegekostenversicherung

Die private Pflegekostenversicherung kommt erst zum Tragen, nachdem die gesetzliche Pflegepflichtversicherung vorgeleistet hat. Die Pflegekostenversicherung zahlt bis zur vereinbarten Obergrenze die noch offenstehenden Pflegekosten, welche durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt wurden. Diese müssen für die Erstattung nachgewiesen werden. Eine Versicherungssumme stellt in der Pflegekostenversicherung immer eine Höchstgrenze dar.


Vergleich der verschiedenen Versicherungsarten

 

Pflegerente

Pflegetagegeld

Pflegekosten

Versicherer

Lebensversicherer

Krankenversicherer

Krankenversicherer

Leistung

lebenslange, garantierte Rente (plus nicht garantierte Überschüsse)

Feste Tagessatz für die entsprechende Pflegestufe I.d.R. Abstufung nach %-Staffel

Erstattung von tatsächlich angefallenen Kosten, welche durch die gesetzliche PPV nicht abgedeckt sind (max. bis Höchstbeitrag) Wichtig: Die Unterbringung und Verpflegung wird nicht übernommen

Verfügung

Freie Verfügung über die Rente.            

Freie Verfügung über das Tagegeld. Je nach Anbieter Unterschiede in der Leistung bei häuslicher oder stationärer Pflege

Leistung i.d.R nur zweckgebunden.

Beiträge

stabil

Beitragsanpassung auch dann möglich, wenn Leistungen höher sind als erwartet. Evtl. an Erhöhung des Leistungsumfangs gekoppelt

Beitragszahlung

laufend, abgekürzt, Einmalbeitrag Nicht im Leistungsfall

laufend; sehr oft auch während des Leistungsfalls

Beitragsbefreiung

Ja, Versicherung wird mit reduzierter Leistung fortgeführt

ja

Rückkauf

ja

nein

Definition
Pflegefall

Zwei Modelle
a) nach SGB Einstufung in gesetzliche Pflegestufen
b) ADL2-Kriterien mit sechs ADLs und ohne Zeitfaktor

Nur nach SGB Einstufung in gesetzliche Pflegestufen

Demenz

Bei einigen Gesellschaften im Leistungsumfang eingeschlossen. Bei Koppelung an gesetzliche Pflegestufen nicht abgedeckt

Einige Anbieter versichern inzwischen auch Demenz

Demenz durch Koppelung an gesetzliche Pflegestufen fast nie abgedeckt

Todesfalleistung

ja, bei einigen Gesellschaften

nein

Kündigungsrecht
durch Versicherer

nein

Versicherer verzichten meist auf das ordentliche Kündigungsrecht

Warte- und
Karrenzzeiten

Warte- und Karenzzeitenzeiten bei einigen Gesellschaften wählbar.

Eine Reihe von Gesellschaften verzichten auf Warte- und Karenzzeiten

Gewinnbeteiligung

ja

nein

nein

kostenlose
Assistance-
leistungen

Bei den meisten Gesellschaften ist die Pflegerente mit umfangreichen kostenlosen Assistanceleistungen ausgestattet

Bei diversen Gesellschaften Vertragsbestandteil

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