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Aufgrund der großen finanziellen Lücke, die im Pflegefall entsteht, ist eine private Absicherung unumgäglich (Kosten im Pflegefall) . In der privaten Pflegeversicherung gibt es drei verschiedene Arten von Absicherungen. Je nach den individuellen Bedürfnissen sollte hier die richtige ausgewählt werden.
Eine Pflegetagegeldversicherung kann abgeschlossen werden, wenn der Antragssteller in der Pflegepflichtversicherung abgesichert ist.
Hier wird ein Betrag vereinbart, den die Versicherung im Leistungsfall pro Tag bezahlt. Dessen Höhe richtet sich nach der Pflegestufe: Der volle Tagessatz wird meistens erst bei Pflegestufe III ausgezahlt. Es ist kein Kostennachweis erforderlich. Eine Pflegetagegeldversicherung hat ähnlich wie eine Krankenversicherung fest vereinbarte Leistungen, die während der Vertragslaufzeit in ihrer Höhe garantiert sind.
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Die Pflegerentenversicherung ist unabhängig von dem deutschen Sozialversicherungssystem. Die Pflegerentenversicherung ist ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgebaut. Es gibt eine monatliche Pflegerente. Zusätzlich werden i.d.R. noch Überschüsse ausgezahlt. Die Pflegerente wird nur von wenigen Lebensversicherern angeboten und ist fur beide Pflegeformen geeignet: Die Pflege zu Hause oder die Pflege im Heim. Ein Kostennachweis ist nicht nötig.
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Die private Pflegekostenversicherung kommt erst zum Tragen, nachdem die gesetzliche Pflegepflichtversicherung vorgeleistet hat. Die Pflegekostenversicherung zahlt bis zur vereinbarten Obergrenze die noch offenstehenden Pflegekosten, welche durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt wurden. Diese müssen für die Erstattung nachgewiesen werden. Eine Versicherungssumme stellt in der Pflegekostenversicherung immer eine Höchstgrenze dar.
Vergleich der verschiedenen Versicherungsarten
| Pflegerente |
Pflegetagegeld |
Pflegekosten |
|
Versicherer |
Lebensversicherer |
Krankenversicherer |
Krankenversicherer |
Leistung |
lebenslange, garantierte Rente (plus nicht garantierte Überschüsse) |
Feste Tagessatz für die entsprechende Pflegestufe I.d.R. Abstufung nach %- |
Erstattung von tatsächlich angefallenen Kosten, welche durch die gesetzliche PPV nicht abgedeckt sind (max. bis Höchstbeitrag) Wichtig: Die Unterbringung und Verpflegung wird nicht übernommen |
Verfügung |
Freie Verfügung über die Rente. |
Freie Verfügung über das Tagegeld. Je nach Anbieter Unterschiede in der Leistung bei häuslicher oder stationärer Pflege |
Leistung i.d.R nur zweckgebunden. |
Beiträge |
stabil |
Beitragsanpassung auch dann möglich, wenn Leistungen höher sind als erwartet. Evtl. an Erhöhung des Leistungsumfangs gekoppelt |
|
Beitragszahlung |
laufend, abgekürzt, Einmalbeitrag Nicht im Leistungsfall |
laufend; sehr oft auch während des Leistungsfalls |
|
Beitragsbefreiung |
Ja, Versicherung wird mit reduzierter Leistung fortgeführt |
ja |
|
Rückkauf |
ja |
nein |
|
Definition |
Zwei Modelle |
Nur nach SGB Einstufung in gesetzliche Pflegestufen |
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Demenz |
Bei einigen Gesellschaften im Leistungsumfang eingeschlossen. Bei Koppelung an gesetzliche Pflegestufen nicht abgedeckt |
Einige Anbieter versichern inzwischen auch Demenz |
Demenz durch Koppelung an gesetzliche Pflegestufen fast nie abgedeckt |
Todesfalleistung |
ja, bei einigen Gesellschaften |
nein |
|
Kündigungsrecht |
nein |
Versicherer verzichten meist auf das ordentliche Kündigungsrecht |
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Warte- |
Warte- |
Eine Reihe von Gesellschaften verzichten auf Warte- |
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Gewinnbeteiligung |
ja |
nein |
nein |
kostenlose |
Bei den meisten Gesellschaften ist die Pflegerente mit umfangreichen kostenlosen Assistanceleistungen ausgestattet |
Bei diversen Gesellschaften Vertragsbestandteil |
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