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Württembergische
Die Pflegeversicherung der Württembergische "PT" |
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| Über den Vergleichsrechner können Sie Ihren Beitrag für die Tarife der Württembergischen berechnen. |
| ++++ |
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| PT1 Leistung ab Stufe 3 |
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| PT1 |
PT2 |
PT3 |
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| 10- |
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| 65 |
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Berechnung des Eintrittsalters |
Kalenderjahr- |
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| + Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB. |
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| - Der Versicherer leistet nicht gemäß eines ADL- |
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| + |
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| + |
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| - |
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| + |
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| - |
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| + PT1 & PT2: Bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit wird zusätzlich |
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| + Der Versicherer bietet ab dem 01. Januar des Kalenderjahres in dem die versicherte Person das 21. Lebensjahr vollendet, jedoch mindestens alle 5 Jahre, die Gelegenheit das vereinbarte Pflegetagegeld aufgrund der Entwicklung der Pflegekosten zu erhöhen. |
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| + Der Versicherer bietet ab dem 01. Januar des Kalenderjahres in dem die versicherte Person das 21. Lebensjahr vollendet, jedoch mindestens alle 5 Jahre, die Gelegenheit das vereinbarte Pflegetagegeld auch im Leistungsfall aufgrund der Entwicklung der Pflegekosten zu erhöhen. |
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| 2 Jahre Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. |
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| - Der Versicherungsfall ist unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der 4. Woche ab Feststellung durch die gesetzliche Pflegeversicherung schriftlich anzuzeigen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige werden die Leistungen erst vom Zugangstage an erbracht. |
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| - Versicherungsfähig sind ausschließlich Personen, die Mitglied in der deutschen Pflegepflichtversicherung sind. |
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| - Der Versicherer erbringt seine Leistungen ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. |
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| - Der Versicherungsschutz endet, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. |
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| - Der Versicherungsschutz endet, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. |
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| + Der Versicherer leistet, wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht. |
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| + Der Versicherer leistet während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung. |
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Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- |
+ Der Versicherer leistet während der Durchführung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kuroder Sanatoriumsbehandlung. |
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Anpassungsoption bei Änderung der gesetzlichen |
+ Der VN hat aufgrund von Reformen in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung ein Umstellungsrecht auf vom Versicherer neu eingeführten Tarife (in bisheriger Pflegetagegeldhöhe) sofern der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Die Option kann nur innerhalb von drei Monaten seit Erteilung der Information des Versicherers über die Einführung eines neuen Tarifs ausgeübt werden. |
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| - |
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| PT2: PT1, PT2, PT3: Pflegebedürftigkeit in Folge eines Unfalles besteht auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung der versicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapsel gezerrt oder zerrissen werden. Das Unfallereignis muss grundsätzlich die überwiegende Ursache der Pflegebedürftigkeit und deren Fortbestehen sein. Kein Versicherungsschutz besteht bei Pflegebedürftigkeit aufgrund krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden, sowie aufgrund Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person. |
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Alle Angaben ohne Gewähr.